Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer Infrarotheizung aus dem Hause Könighaus. Sie haben damit ein Produkt erworben, das nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde.
Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei sein, beachten Sie bitte unsere Garantieerklärung.
Könighaus-Herstellergarantie für Infrarotheizungen
Die Firma Könighaus GmbH, Albert Einstein Str. 1, D-46446 Emmerich am Rhein (nachfolgend Könighaus genannt), gewährt Ihnen als Endabnehmer unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Haltbarkeitsgarantie auf Infrarotheizungen der Marke Könighaus. Die Garantie wird nur gegenüber Endabnehmern gewährt, also natürlichen oder juristischen Personen, die Eigentümer des Könighaus-Produktes sind und es selbst bzw. in verbundenen Unternehmen nutzen (auch Garantienehmer).
Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre bzw. 10 Jahre. Bitte prüfen Sie vor dem Kauf die Produktbeschreibung für die zutreffende Angabe. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufs durch Sie als Endabnehmer.
Voraussetzung der Herstellergarantie:
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, Müssen Sie die Garantieerklärung innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum annehmen. Diese Annahme erfolgt durch die Registrierung des Produkts unter https://www.koenighaus-infrarot.de/garantie/.
Zudem müssen Sie den Kaufbeleg (eine Kopie reicht aus) über den Erwerb des von der Garantiezusage umfassten Könighaus-Produkts vorlegen sowie uns das mangelhafte Produkt mit einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung an die unten angegebene Adresse zusenden. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.
Garantieschutz:
Könighaus garantiert, dass die Infrarotheizungen der Marke Könighaus innerhalb der Garantiezeit frei von Mängeln (Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern) sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt.
Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Oberflächen, insbesondere Kunststoff, Glas und Metall.
Für Könighaus-Infrarotheizungen gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Heizfunktion Folgendes: Könighaus garantiert die ordnungsgemäße Heizfunktion von Infrarotheizungen mit fest verbauten Heizmatten entsprechend der Lebensdauer solcher Heizungen. Nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Heizleistung im Laufe der Lebensdauer etwas schwächer werden. Heizmatten behalten während der Lebensdauer mindestens 70 % ihrer Heizwirkung. Ein Nachlassen der Heizleistung in diesem Umfang stellt keinen Mangel dar.
Garantieausschluss:
Diese Garantie gilt nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Könighaus-Produkte wurden sachgemäß montiert und bestimmungsgemäß verwendet.
- Es wurden keine eigenmächtigen An- oder Umbauten bzw. Modifikationen oder Reparaturversuche vorgenommen.
- Die Pflege der Produkte erfolgte gemäß der Bedienungsanleitung.
- Der Anschluss an das Stromnetz und die Installation wurden entsprechend den Installationsvorschriften durchgeführt.
- Es liegen keine chemischen oder physikalischen Einwirkungen vor, die bei unsachgemäßer Nutzung entstanden sind (z. B. Kratzer durch scharfe Gegenstände).
- Die Produkte wurden nicht als Gebrauchtware, 2. Wahl oder im Werksverkauf gekauft.
Die Garantie gilt ausschließlich für neue Könighaus-Produkte, die in bestimmten Ländern (EU, Andorra, Norwegen usw.) gekauft und an einen dort ansässigen Vertriebspartner geliefert wurden.
Garantieleistungen:
Wenn während der Garantiezeit ein Mangel auftritt, führt Könighaus nach eigener Wahl eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch des Produkts durch. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Könighaus über. Die Garantiezeit wird dadurch nicht verlängert oder neu gestartet.
Hin- und Rücksendekosten werden im Falle berechtigter Ansprüche von uns übernommen, jedoch nur bis zur Bordsteinkante und nach vorheriger Abstimmung. Weitergehende Ansprüche, wie Schadensersatz für Betriebsausfälle oder entgangene Gewinne, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere im Rahmen der Mängelhaftung oder Produkthaftung, bleiben von dieser Garantie unberührt.
Könighaus GmbH
Albert Einstein Str. 1
D-46446 Emmerich am Rhein